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Neue Autobahngebühren

Ab 1. Januar 2011 gelten neue Autobahngebühren. Diese neuen Tarife entsprechen sowohl dem vorgesehenen Tarifanpassungsgesetz als auch den Bestimmungen des von der Regierung zu Beginn des Sommers verabschiedeten Sparpakets.

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ÄNDERUNG BEIM MAUTGEBÜHREN
Die erste Erhöhung des Mautgebührens (Gesetzesdekret Nr. 78 vom 31. Mai 2010) betraf eine Erhöhung der Konzessionsgebühr, die ANAS zugute kommt (Erhöhung um eintausendstel Euro pro Kilometer für die Mautklassen A und B – d. h. PKW und Motorräder – und dreitausendstel Euro pro Kilometer für die Mautklassen 3, 4 und 5 – d. h. für die Schwerfahrzeuge).
Ab 1. Januar 2011 tritt hingegen die jährliche Tariferhöhung in Kraft, die außer den Bestimmungen der sogenannten „Price Cap”, wie die Formel für die Preissteigerungsrate im Fachjargon genannt wird, d. h. eine Erhöhung  der jährlichen Taxe zugunsten von ANAS in Höhe von zweitausendstel Euro pro Kilometer für die Mautklassen A und B und von sechstausendstel Euro pro Kilometer für die Mautklassen 3, 4 und 5.

®  MAUTERHÖHUNG: die „Price Cap”-Formel
Der Einheitstarif wird am 1. Januar jedes Jahres entsprechend der sogenannten „Price Cap”-Formel angepasst, die im Vertrag mit ANAS definiert ist.
Die Formel orientiert sich an der Inflationsrate, an der erwarteten Produktivitätssteigerung, an der Qualität des Fahrbahnbelags jeder Konzessionsinhaberin und an der Unfallrate.
Die Endtarife, die entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf 10 Eurocent mathematisch gerundet werden, lassen die Möglichkeit zu, dass die endgültige Mauterhöhung zwischen einer Mautstelleneinfahrt und einer Mautstellenausfahrt hinsichtlich der jährlichen Erhöhung des Einheitstarifs höher, niedriger oder gleich sein kann. 

Die durch die oben beschriebene Formel festgelegte Tariferhöhung für die Brennerautobahn beträgt 1,39%.

®  NEUER TARIF: die Berechnung
Der neue Einheitstarif, zuzüglich des Aufpreises, der ANAS zugute kommt, multipliziert um die gefahrenen Kilometer, zuzüglich Umsatzsteuer (20%) und - gesetzeskonform – mathematisch auf 10 Eurocent gerundet (Auf- oder Abrundung auf die nächsten 10 Eurocent)  bestimmt den neuen Mauttarif.

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